· 

Wohnkarte, Wohnsitzkarte online beantragen

Wann müssen EWR Bürger(innen) die Wohnkarte, Wohnsitzkarte beantragen?
Was bedeutet die online - Beantragung der Wohnkarte nicht?
Muss man persönlich auf dem Amt in Ungarn erscheinen, wenn man die Wohnsitzkarte online beantragt? 
Wird die Wohnsitzkarte durch das  Einwanderungsamt ins Ausland zugeschickt ?
Solche und ähnliche Fragen werden in diesem Artikel behandelt. 


Wann brauchen EWR Bürger*innen die Wohnkarte, Wohnsitzkarte beantragen?

EWR Bürger*innen, die mehr als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Ungarn verbringen,  müssen sich spätestens am 93. Tag mit ihren persönlichen Daten und ihrer ungarischen Wohnadresse in Ungarn auf dem Einwanderungsamt, (ein anderer Name dafür ist Fremdenpolizei)  registrieren lassen, um die sog.  Regisztrációs igazolás ( Kártya ) (deutsch: Registrierungsbescheinigung  -Karte) zu erhalten.

Was bedeutet die Online-Beantragung der Wohnkarte nicht?

Die Online-Beantragung der Wohnsitzkarte bedeutet nicht, dass man alle nötigen Dokumente  hochlädt, das Formular ausfüllt und man danach die Karten durch die Ämter (das sind 2 Ämter, die die Karten ausstellen)  z.B. nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz per Post zugeschickt werden! Nein, das bedeutet es nicht! Das Online-Portal wurde nur für die Zeit der Corana-bedingten Einschränkungen eingerichtet, aber es ersetzt nicht das persönliche Erscheinen auf dem Amt.

Muss man persönlich  auf dem Amt in Ungarn erscheinen, wenn man die Wohnsitzkarte online beantragt?

Ja, man muss auf jeden Fall persönlich auf dem Amt  in Ungarn erscheinen. 

Ich kann die erforderlichen Dokumente für Sie hochladen,  die für die Registrierungskarte und die Wohnkarte für Ungarn erforderlich sind. Das ist gar kein Problem. Jedoch sollen Sie wissen, auch wenn die Dokumente online hochgeladen wurden, müssen Sie innerhalb von ein paar Tagen auf dem zuständigen Amt persönlich erscheinen und alle schon online hochgeladenen Dokumente  auch in  Original vorzeigen!  Das kann man nicht ersparen. Das Amt informiert Sie, wann Sie dort erscheinen müssen.

 

Wie schnell wird  die Wohnkarte durch das Einwanderungsamt zugeschickt?

Das ist unterschiedlich. Alles hängt davon ab, wie sehr das Amt ausgelastet ist. In der Regel dauert das zwischen 2-4 Wochen. Laut des Gesetzes hat das Amt 30 Tage für die Erstellung der Wohnkarte.

Schickt das Einwanderungsamt die Wohnsitzkarte ins Ausland?

Nein. Die Wohnkarte wird per Post in einem eingeschriebenen Brief ausschließlich an eine ungarische Wohnadresse zugeschickt.

 

Lesen Sie bitte mehr zum Thema Wohnsitzkarte hier und hier.

Soll ich Sie bei dieser Aufgabe unterstützen? Dann melden Sie sich bei mir:

>> Kontakt mit Elisabeth aufnehmen