Maskenpflicht auf Veranstaltungen
Seit dem 23. Oktober 2020 ist es eine Pflicht, Masken bei den Veranstaltungen im Freien und bei den Sportveranstaltungen zu tragen.
Diese Regel bezieht sich auch auf eine Versammlung im Freien.
Weitere Regelungen
Es ist weiterhin verpflichtend, eine Maske in den Geschäften, in den Theatern, Museen, Bibliotheken, Einkaufszentren, in den Gesundheits-und Sozialen Institutionen, auf der Post sowie in den Kundendienstbüros der verschiedenen Dienstleister zu tragen.
Die Maske soll von allen, mit der Ausnahme von Kindern unter 6 Jahren getragen werden. Sie soll sowohl die Nase als auch den Mund abdecken.