Ab Montag, dem 2. November ist es Pflicht, die Masken auch in den Gastgewerbe- und Unterhaltungsstätten, sowie im Catering- Bereich der Sportveranstaltungen zu verwenden. Man darf sie bloß beim Essen und Trinken abnehmen.
Wer sich weigert, die Maske auf Aufforderung zu tragen, soll den Ort bzw. die Veranstaltung verlassen.
Kontrolle der Maskenpflicht
Die Polizei kann das Tragen der Maske kontrollieren und sie hat auch das Recht, beim Verstoß der Maßnahme die Gastgewerbe- und Unterhaltungsstätten schließen zu lassen.