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Ausgangssperre ab Mittwoch, 11.11.2020, um 0 Uhr

Damit die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden kann, haben die Abgeordneten der Regierung heute, am 10. November weitere Maßnahmen dafür abgestimmt. Sie treten heute ab Mitternacht in Kraft.

Das Parlament hat der Regierung außerordentliche Befugnisse für 90 Tage erteilt. 

 

Was beinhalten die neuen Regelungen? Was muss man wissen?

 


Ausgangssperre

  • Die Ausgangssperre wird zwischen 20 bis 5 Uhr wirksam sein.
  • Alle Versammlungen sind verboten.
  • Die Restaurants werden geschlossen, das Essen kann nur nach Hause geliefert werden.
  • Geschäfte, Friseure und andere Handwerksgeschäfte werden um 19 Uhr geschlossen.
  • Die Hotels können nur Gäste empfangen, die zu geschäftlichen Zwecken in Ungarn ankommen.
  • Ein allgemeines Veranstaltungsverbot tritt in Kraft. 

 

Familienveranstaltungen

  • Höchstens 10 Personen kann man an Familienveranstaltungen und privaten  Versammlungen teilnehmen.
  • An Kirchen- und standesamtlichen Trauungen dürfen nur die notwendigsten Personen wie Zeugen, Geschwister und Eltern teilnehmen.
  • Höchstens 50 Personen können an den Beerdigungen teilnehmen.

 

Freizeitveranstaltungen, Sport

  • Sportveranstaltungen  können nur hinter verschlossenen Toren durchgeführt werden.
  •  Sport für einzelne Personen, für Amateure ist im Freien erlaubt,  jedoch ist Mannschaftssport verboten.
  •  Gebäude für Freizeitveranstaltungen wie Fitnessräume, Schwimmbäder, Zoos, Theater und Museen werden  geschlossen.

 

Krippen, Kindergärten und Schulen

  • Krippen, Kindergärten und Schulen  für Kinder unter 14 Jahren bleiben weiterhin offen.
  • In den Mittelschulen ab der 8. Klasse findet digitale Bildung  statt.
  • Hochschul- und Universitätsbildung findet nur online statt.  Wohnheime für die Hochschulen und Unis sollen ebenfalls geschlossen werden.

 

Coronatests

Krankenhausangestellte, Schullehrer, Kindergärtnerinnen und Mitarbeiter der Krippen müssen wöchentlich getestet werden, "auch wenn wir wissen, dass ein Schnelltest nur 50-60% Sicherheit bietet “.

 

Dauer der Maßnahmen

Diese Maßnahmen werden für 30 Tage eingeführt.  Wenn es nötig sein wird, werden sie  verlängert.

Weiteres

 

  • Die Kirchen dürfen weiterhin offen bleiben und die Zeiten der Messen werden an die Vorgaben zur Ausgangssperre angepasst.

 

  • Die Hundebesitzer können mit ihrem Hund ohne Zeitbeschränkung in einem Umfeld von 500 m um Ihr Anwesen spazieren gehen.