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Ergänzungen zu den seit dem 11.11. um 00:00 Uhr gültigen Maßnahmen

Wie ich am 9. November in meinem Beitrag angekündigt habe, wurden durch die Regierung neue Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona Virus veröffentlicht. Sie sind ab sofort und bis zum 11. Dezember gültig.

Diese wurden durch einige neue Maßnahmen ergänzt und die Bußgelder wurden auch bekannt gemacht.

 

 

Was muss man wissen? 


Tragen von Masken

Die bisher eingeführten Regeln für das Tragen von Masken und Halten von Abstand zwischen Personen bleiben weiterhin gültig. Jedoch muss die Maske  ab dem Alter von 6 Jahren auch in einigen öffentlichen Bereichen von Siedlungen mit mehr als 10.000 Einwohnern getragen werden.

Ausgangssperre

Man kann von der Ausgangsperre befreit werden, wenn man z.B. zur Arbeit muss. In diesem Fall wird das entsprechende Formular ausgefüllt,  welches vom Arbeitgeber bestätigt werden muss.

Öffnungszeiten

Mit der Ausnahme der Apotheken und der Tankstellen müssen alle anderen Geschäfte um 19 Uhr bis 05:00 Uhr geschlossen bleiben.

Veranstaltungen

Alle Arten von Veranstaltungen sind untersagt, auch die Weihnachtsmärkte.
Jedoch dürfen die Messen und Gottesdienste gehalten werden, weil die Zeremonien der verschiedenen Religionen nicht als Veranstaltungen gelten.

Strafe bei der Verletzung der Maßnahmen

  • Die Einhaltung der im Gesetz festgelegten Schutzmaßnahmen wird gemeinsam von der Polizei und der Ungarischen Armee überwacht.
  • Bußgelder zwischen 100.000 und 1 Million HUF können verhängt werden, und der Raum, der Bereich, die Einrichtung oder die Stätte können vorübergehend für mindestens einen Tag, aber sogar für ein Jahr geschlossen werden.

  • Es ist eine Pflichtverletzung, wenn ein Geschäft nachts geöffnet wird, eine Freizeiteinrichtung eröffnet wird oder zu viele Menschen an einer Hochzeit teilnehmen.

  • Die Polizei kann gleichzeitig eine Geldstrafe  verhängen und die Schließung anordnen. Sie hat sogar das Recht  bei mehreren aufeinanderfolgenden Inspektionen am Tag  Strafen mehrfach zu verhängen.  

     

  • Jedoch kann der Organisator oder der Betreiber nicht bestraft werden, wenn der / die Rechtsverletzende, der  z.B. keine Maske trägt, zum Verlassen des Ortest aufgefordert wurde und er darüber auch die Polizei benachrichtigt hat.