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Erwerb der Wohnkarte, Wohnsitzkarte in Ungarn- weitere wichtige Informationen

Was soll man über den Erwerb der Wohnsitzkarte wissen?
Warum soll die Adresse der Immobilie im Wohnregister stehen?
Wann muss man sich registrieren?
Wie erfolgt die Registrierung?

Solche und ähnliche Fragen werden im Artikel behandelt.


Steht Ihre Wohnadresse in dem Ungarischen Register  für Wohnadressen?

Bevor man persönlich auf dem Auswärtigen Amt erscheint, sollte man unbedingt vorher kontrollieren, ob die Adresse der gekauften Immobilie im Ungarischen Register  für Wohnadressen erfasst ist.

Wenn Sie eine Immobilie in Ungarn erworben haben, ist es nicht sicher, dass Ihre Adresse auch im Register steht. In den meisten  Fällen schon, aber nicht immer. 

Bei diesen Ausnahmen handelt es sich nicht nur um Grundstücke,  wie z.B. um Tanyas (Einödhöfen) oder Häuser auf einem Weinberg, sondern das kann auch bei anderen Immobilien vorkommen.    

Warum soll die Adresse der gekauften Immobilie im Register stehen?

Die Registrierungskarte und die Wohnsitzkarte können NICHT ausgestellt werden, solange die Adresse der Immobilie nicht im Register eingetragen sind. Diese Frage sollte man vor Beantragung der Wohnsitzkarte abklären und man kann sich somit Zeit und Energie sparen.

 

In welchem Fall muss man sich registrieren lassen?

Alle EU Staatsbürger, sowie die Bürger der Schweiz,  Island, Liechtenstein und Norwegen haben ein Anrecht mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Ungarn einzureisen und sich hier aufzuhalten.

Wenn ihre Aufenthaltsdauer weniger als  als 3 Monate beträgt, brauchen Sie ihren Aufenthalt nicht anzumelden.
Wenn Ihre Aufenthaltsdauer jedoch mehr als 3 Monate beträgt sind Sie  laut Ungarischem Gesetz verpflichtet,  sich spätestens am 93. Tag  registrieren zu lassen.

Alle EU Staatsbürger, sowie die Bürger der Schweiz,  von Island, Liechtenstein und Norwegen haben Recht,  mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Ungarn einzureisen und sich hier aufzuhalten.

Wenn ihr Aufenthaltsdauer weniger als weniger als 3 Monate beträgt, brauchen sie ihren Aufenthalt nicht anmelden. Wenn dieser Aufenthaltsdauer jedoch mehr als 3 Monate dauert, dann ist es Pflicht laut des Ungarischen Gesetzes, am spätestens am 93. Tag sich registrieren zu lassen.

Wie erfolgt die Anmeldung der  Adresse des Wohnsitzes?

Um die Wohnsitzkarte bekommen zu können, muss man sich auf dem Auswärtigen Amt registrieren lassen. Die Registrierungskarte  wird auf dem Amt, wenn man die erforderlichen Dokumente dabei hat, sofort ausgestellt.  Diese Anmeldung wird ans "Hauptamt"  weitergeleitet, welche die Wohnsitzkarte ausstellt und  Ihnen per Einschreibebrief  zusendet.

 

Weitere wichtige Informationen

In diesem Artikel finden Sie wichtige Informationen, was die online Beantragung  der  Wohnsitzkarte bedeutet und was sie nicht bedeutet. Lesen Sie ihn bitte hier

 

 

 

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