· 

Registrierungskarte und Wohnsitzkarte auf Ungarisch: Regisztrációs Kártya und Lakcímkártya

Bürger*innen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum ( EWR ), die in Ungarn eine Immobilie besitzen oder mieten  und ihren ungarischen Wohnsitz hier anmelden möchten,  lernen früher oder später einige ungarische „Spezialitäten“ kennen, allerdings nicht nur die der Küche, sondern auch jene in der ungarischen Bürokratie. 

 

Die wichtigsten Begriffe sind:

1.    Regisztrációs igazolás/ Regisztrációs Kártya, auf deutsch:

         Registrierungsbescheinigung, Registrierungskarte

2.    Lakcímkártya , auf deutsch:

         Wohnsitzkarte, Wohnkarte, Adresskarte, Meldekarte.
Welche „Spezialitäten“ sind das? 

Wo überall soll ein EWR Bürger*in die o.g. Dokumente vorlegen?

Man braucht sie tagtäglich. Bei  allen offiziellen Angelegenheiten muss man sie vorlegen. Beispiele einer langen Reihe von Möglichkeiten:

  1.   Bankkonto eröffnen,
  2.  Handy- Internet- oder TV Vertrag abschließen,
  3.  Steuernummer oder eine Gesundheitskarte (TAJ Karte) beantragen,
  4.  ein Ügyfélkapu ( Ungarisches Digitales Bürgeramt ) anmelden,
  5. einen eingeschrieben Brief von der Post abholen,
  6. eine Firma gründen,
  7. ein Auto kaufen,
  8. Führerschein ummelden,
  9.  Arzt oder Tierarzt besuchen
  10. Polizeikontrolle auf der Straße.

Die Registrierungskarte / Regisztrációs Kártya - ist nur mit dem aktuellen Personalausweis oder Reisepass des/der EWR Bürgers*in und der ungarischen Wohnsitzkarte ( Lakcímkártya ) zusammen gültig.  Diese 3 Dokumente bilden eine Einheit.

 Nicht zuletzt soll auch erwähnt werden, dass  die Registrierungskarte und die Wohnsitzkarte die Einreise während der Corona/ COVID ­Pandemie ermöglichten.

 

Wann brauchen EWR Bürger*innen diese  beantragen?

EWR Bürger*innen die mehr als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Ungarn verbringen möchten,  müssen sich spätestens am 93. Tag mit ihren persönlichen Daten und ihrer ungarischen Wohnandresse in Ungarn auf dem Einwanderunsgamt, (ein anderer Name dafür ist Fremdenpolizei)  registrieren um die sog.  Regisztrációs igazolá ( Kártya ) (deutsch: Registrierungsbescheinigung  -Karte) zu erhalten.

Braucht ein EWR Bürger unbedingt die Registrierungskarte und die Wohnsitzkarte?

Laut des Gesetzes ist es Pflicht, sie zu beantragen, wenn man mehr als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Ungarn verbringen möchte. Also muss man sie beantragen, wenn man  nicht gegen das Gesetz verstoßen will.

 Wenn man weniger als 90 Tage in Ungarn verbringen möchte, dann braucht man  die Registrierungskarte / Wohnsitzkarte nicht zu beantragen.

Wie und wo werden die Registrierungskarte (Regisztrációs kártya)   die Wohnsitzkarte (Lakcímkártya)  beantragt?

 Die Registrierungskarte (Regisztrációs kártya)  wird bei dem Einwanderungsamt /  (der Fremdenpolizei) beantragt. Zugleich damit wird auch  die Wohnsitzkarte/ Lakcímkártya beantragt und sie wird durch die Zentralbehörde zur Verwaltung des Registers der personenbezogenen Daten und Wohnanschriften der Bürger ausgestellt.

Muss man persönlich auf dem Amt wegen der Antragstellung erscheinen?

Ja, auf jeden Fall. Nur so kann man sie beantragen.

Wird die Wohnsitzkarte ins Ausland z.B. nach Deutschland / Österreich, die Schweiz usw. zugeschickt?

Nein, auf keinen Fall. Nur an Ihre ung. Wohnadresse. Mehr Informationen  dazu und zu dem Online Antrag finden Sie hier.

Kann man sich ohne Antrag der Wohnsitzkarte nur registrieren?

Nein, das geht nicht. Mit der  Registrierungsbestätigung erfolgt automatisch die Beantragung der Wohnsitzkarte. 

Wie schnell bekommt man die  Registrierungskarte und die Wohnsitzkarte?

Die Registrierungskarte wird durch das Einwanderungsamt (die Fremdenpolizei) vor Ort sofort ausgestellt, wenn der EWR Bürger alle erforderlichen Dokumente usw. dem Amt vorlegen kann.

Laut des Gesetzes muss das Amt die Wohnsitzkarte  innberhalb von 30 Tagen ausstellen. Sie wird per Einschreiben an die ungarische Wohnadresse des Antragstellers per Post  zugestellt.

Wie lange sind die Karten gültig?

Die Registrierungskarte und die Wohnsitzkarte sind unbefristet, sie haben kein Ablaufdatum.

Was kostet die Erstellung der Karten?

1000 HUF ( nicht ganz 3 Euro) pro Kopf kostet die Verfahrensbegühr des Amtes.

Welche Unterlagen müssen bei der Beantragung der Registrierungskarte und Wohnsitzkarte bei dem Amt  vorgelegt werden?

EWR Bürger*innen brauchen stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, auch wenn der Aufenthalt in Ungarn nur für einen kürzeren Zeitraum ist.

Zu den weiteren Bedingungen gehören u.a.   eine gültige Krankenkassenkarte, der Nachweis für genügend finanzielle Mittel zu haben.

Ausser dem ausgefüllten Formular des Amtes muss man auch andere  Unterlagen erstellen. Die zu erstellenden Unterlagen und die vorzulegenden Dokumente hängen von mehreren Faktoren ab wie z.B. : ob man eine Immobilie besitzt oder mietet, ob man noch aktiv arbeitet oder im Ruhestand ist, ob die Adresse der Immobilie im Ungarischen Wohnregister steht usw.

 

Brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung der Unterlagen, der Buchung der Termine für das Amt? Gerne unterstütze ich Sie dabei. Melden Sie sich bitte.

Kontakt mit Elisabeth aufnehmen