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Haus kaufen in Ungarn -Grundbuchamt und Grundbuchauszug

Wenn man in Ungarn ein Haus oder irgendwelche Immobilie kaufen möchte, dann ist es nicht nur wichtig, zu überprüfen, wie es aussieht, wie die Lage des Hauses ist, ob die Umgebung und der Preis passen und das Haus technisch in Ordnung ist, sondern man soll vor allem überprüfen, was alles in dem Grundbuchauszug steht.  

Ohne den Grundbuchauszug gesehen zu haben, ist es nicht empfehlenswert ein Haus in Ungarn zu kaufen, auch nicht, wenn das Haus und der Preis überzeugend zu sein scheinen.

Was für Daten kann man aus dem Register des Grundbuchamtes in Ungarn erfahren? Was für Informationen stehen auf dem Grundbuchauszug? Darum geht es in diesem Artikel.

Grundbuchamt in Ungarn

Wenn man ein Haus oder eine andere Immobilie in Ungarn kauft, dann kommt man über seinen Anwalt mit dem Grundbuchamt in Kontakt. Der Kaufvertrag bzw. alle dazu gehörenden Akten werden vom Anwalt bei dem Grundbuchamt eingereicht und dort im Register gespeichert.

 

Was für Daten befinden sich im Register des Grundbuchamtes in Ungarn?

Im Register des Grundbuchamtes werden die Daten aller Immobilien in Ungarn, sowie die Rechte und rechtlich relevanten Fakten in Bezug auf die Immobilie, sowie die für die Eintragung erforderlichen Identitätsdaten der eingetragenen Personen eingetragen.

Was alles kann man im Register des Grundbuchamtes in Ungarn abrufen?

Gegen Geld kann man den Grundbuchauszug und den Plan der Immobilien abrufen.

 

Aus wie vielen Teilen besteht der Grundbuchauszug in Ungarn?

Er besteht aus 3 Teilen.

Was für Angaben enthält der Grundbuchauszug in Ungarn?

 Im 1. Teil des Grundbuchauszugs stehen u.a. die vollständige Adresse, Parzellennummer / Flurnummer, die Größe der Immobilie, ob sie sich im Außengebiet oder Innengebiet der Gemeinde befindet, die Art des Gebäudes: Wohnhaus, landwirtschaftliches Gebäude usw., Art der Fläche (Acker, Wiese, Weide, Weinberg, Garten, Obstgarten etc.) oder ob sie aus der Bewirtschaftung herausgenommen ist (Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude usw.).

Im 2. Teil werden Informationen über die Eigentumsverhältnisse der Immobilie aufgezählt, wie z.B.:

  • Eigentumsverhältnisse (Angaben der Eigentümer, Anteil des Eigentums)
  • Art des Erwerbs (z. B. Verkauf, Kauf, Erbschaft)
  • Im Falle von Staatseigentum Name der Stelle, welche die staatlichen Eigentumsrechte ausübt.

 

Im 3. Teil sind die sonstigen Rechte an der Immobilie und ihre Inhaber aufgeführt:

  • Bodennutzungsrecht
  • Nutznießung
  •  Vorkaufsrecht, Rückkaufsrecht, Kaufrecht
  • Hypothekenrecht, Vollstreckungsrecht
  • Wasser- Rohrleitungsrechte usw.

    Bevor man eine Immobilie kauft, sollte man auf jeden Fall die Eintragungen aus dem Grundbuchauszug überprüfen. Lesen Sie zu diesem Thema hier und hier.

Immobilie in Ungarn kaufen per Fernunterschrift und Fernidentifizierung

Wussten Sie, dass Sie gar nicht nach Ungarn fahren müssen, um den Kaufvertrag einer Immobilie zu unterzeichnen? In Ungarn kann man Kaufverträge auch per Fernunterschrift abschließen. Lesen Sie hier dazu mehr.

  • Brauchen Sie dabei Hilfe?
  • Möchten Sie wissen, was im Grundbuch zu der gewünschten Immobilie steht?
  • Ob Sie dafür die Wohnsitzkarte bekommen können?
  • Ob die Immobilie durch ein Verfahren oder Rechte Dritter belastet ist?
  • Ob Sie beschränkt in der Nutzung der Immobile sind?
  • Benötigen Sie einen zuverlässigen und kompetenten Anwalt?

 Gerne helfe ich Ihnen , die notwendigen Informationen einzuholen und fachkundig beurteilen zu lassen. Wenn Sie es wünschen, unterstütze ich Sie auch bei den Verhandlungen zwischen dem Verkäufer und Ihnen und bei den Vorbereitungen des Vertrags und der Auswahl eines kompetenten und zuverlässigen Anwaltes.
Wenden Sie sich bitte an mich unter:

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